Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Mit Beschluss vom 04. Dezember 2012 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm/ Westfalen mir die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz zu führen.

Für das Fachgebiet gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. 1. Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts,

2. 2. Geschmacksmusterrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,

3. 3. Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,

4. 4. Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,

5. 5. Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,

6. 6. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

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