Rechtsanwalt

Getreu der Devise „Ein Mensch kann nicht alles wissen, auch ein Anwalt nicht“ erfolgte sehr frühzeitig die Spezialisierung der Kanzlei. Daher ist meine Tätigkeit auf die Gebiete der drei Fachanwaltschaften Informationstechnologierecht (IT-Recht, Internetrecht, Domainrecht), Urheber- und Medienrecht sowie den Gewerblichen Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Designrecht) und das Sportrecht (Vereins- und Verbandsrecht, Verträge, Lizenzen) beschränkt.

In diesen Bereichen bin ich ausschließlich tätig und bilde mich hier auch permanent fort. Intensive und ständige Fortbildung durch Fachliteratur und Seminare sind für mich ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die Mitgliedschaft in zahlreichen Fachverbänden. Die Fortbildungspflicht für Fachanwälte wird zum 01.01.2015 von 10 Stunden pro Fachanwaltschaft auf 15 Stunden im Kalenderjahr erhöht. Ich absolvierte die dann vorgeschriebene Fortbildungsdauer schon in den letzen Jahren immer durch den Besuch externer Fortbildungen um in den von mir bearbeiteten Rechtsgebieten „up to date“ zu sein.

Das so seit Jahren angeeignete und immer weiter ausgebaute Spezialwissen nutze ich zum Vorteil meiner Mandanten. Solche Spezialkenntnisse wären nicht zu erlangen, würde ich neben den Kerngebieten noch viele andere Rechtsgebiete bearbeiten.

Aus diesem Grund werden Mandate aus anderen Rechtsbereichen von mir grundsätzlich abgelehnt. Dafür bin ich aber seit über 15 Jahren überwiegend bundesweit und für ratsuchende Mandanten aus dem europäischen und außereuropäischen Ausland tätig.

Ganz bewusst habe ich mich dafür entschieden eine spezialisierte Einzelkanzlei zu führen. So ist für ratsuchende Mandanten auch immer sichergestellt, dass in der IT-Kanzlei Gerth tatsächlich nur der Spezialist für sie arbeitet.

In vielen anderen Kanzleien arbeiten im Hintergrund zusätzlich noch ein oder mehrere angestellte Anwälte, die die Schreiben fertigen, welche der beauftragte Anwalt nur noch unterschreibt. Dies ist in der IT-Kanzlei Gerth anders, hier ist sichergestellt, dass auch wirklich alle Schriftsätze und Schreiben nur und einzig von mir stammen.

Grundlage der Beratung durch mich ist hierbei immer eine objektive Beratung im Innenverhältnis Anwalt/Mandant. Nur dies ermöglicht eine eigene Beurteilung des Falles. Dies gilt sowohl bei einer außergerichtlichen und/oder beratenden Tätigkeit, als auch bei der Einschätzung von Prozessrisiken.

Im Außenverhältnis zu Dritten geht es dagegen nur darum die Interessen des Mandanten mit allen zulässigen Mitteln zu vertreten und durchzusetzen, auch vor Gericht.

Hierzu gehört es selbstverständlich auch, die über Jahre angeeigneten zulässigen Tricks und Kniffe im Sinne meiner Mandanten anzuwenden.

Kanzleiphilosophie ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis als unerlässliche Voraussetzung der Mandatierung.

Deshalb kann es auch einmal notwendig sein, einem Mandanten deutlich zu machen, dass die Durchführung eines Prozess nicht sinnvoll ist, da die Chance diesen zu gewinnen weit unter dem Risiko liegt diesen zu verlieren. Diese Einschätzung erfolgt grundsätzlich auf der Kenntnis der Rechtsprechung des jeweiligen Landgerichts bzw. Oberlandesgerichts.

In solchen Fällen hilft keine Beschönigung oder Verharmlosung, wenn auch ein Mandant aus nachvollziehbaren Gründen vom Anwalt seiner Wahl hören möchte, dass die Rechtsauffassung des Mandanten und seine Rechtsposition der des Gegners überlegen ist, und der Anwalt die Ansprüche durchsetzen bzw. abwehren wird.

Ein Mandant, der aufgrund eines verlorenen Prozesses unzufrieden ist, beauftragt einen Rechtsanwalt selten ein zweites Mal.

Ich sehe meine Aufgabe der Interessenvertretung des Mandanten auch darin, aussichtslose Prozesse zu vermeiden und hierdurch keine hohen Kosten auf Seiten des Mandanten entstehen zu lassen.