Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Mit Beschluss vom 24. April 2012 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm/ Westfalen mir die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu führen.
Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- 1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
- 2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht,
- 3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
- 4. Rundfunkrecht,
- 5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,
- 6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
- 7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.