Fachanwalt für Informationstechnologierecht

Mit Beschluss vom 20. April 2010 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm/ Westfalen mir die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht zu führen.

Für das Fachgebiet Informationstechnologierecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,

2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),

3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,

4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,

5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,

6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,

7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,

8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,

9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Urkunde-Fachanwalt-für-IT-Recht