Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Mit Beschluss vom 24. April 2012 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm/ Westfalen mir die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu führen.

Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:

  1. 1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
  1. 2. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht,
  1. 3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
  1. 4. Rundfunkrecht,
  1. 5. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,
  1. 6. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
  1. 7. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.

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